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outbox AG setzt Schutz vor Manipulation von Rufnummern um
Die outbox AG, der Telefonie-Provider aus Köln, setzte die neuen Regeln bereits im Sommer um.
Zum 1. Dezember treten gesetzliche Neuregelungen zum besseren Schutz vor sogenanntem Call-ID-Spoofing in Kraft.
Als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste haben wir unsere Plattform abgesichert.
Technisch stellen wir sicher, dass die neuen Regeln umgesetzt werden:
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outbox weist Anrufe ab,
bei denen in der Anzeige der Nummer versucht wird, Rufnummern der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise anzuzeigen.
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Bei Anrufen aus ausländischen Netzen
werden keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt. Die Nummernanzeige wird von uns in solchen Fällen unterdrückt. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Als deutscher Carrier mit eigener Portierungskennung haben die neuen Regeln bereits im Sommer umgesetzt und nun scharf geschaltet.
Die BNetzA weist hin: Anstieg von Anrufen ohne angezeigte Rufnummer
Spätestens ab dem 01.12.2022 muss sichergestellt werden, dass bei Anrufen, die aus ausländischen Netzen übergeben werden, keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige ist in solchen Fällen zu unterdrücken. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming. Nach Einschätzung der BNetzA ist damit ab Dezember 2022 mit einem Anstieg von Anrufen ohne angezeigte Rufnummer (Anrufe mit unterdrückter oder anonymisierter Rufnummer) zu rechnen. Die neue gesetzliche Vorschrift dient der Verbesserung des Schutzes vor Anrufen mit gefälschten Absenderinformationen.
Laut der Pressemitteilung der BNetzA kommt nach hiesigen Erkenntnissen eine Vielzahl an Anrufen mit gefälschten Absenderinformationen aus dem Ausland bzw. wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Bei diesen Anrufen werden ab dem 01.12.2022 deutsche Rufnummern, die als Absenderinformationen signalisiert werden, anonymisiert.
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Anrufe ohne angezeigte Rufnummer unseriös sind, sondern Teilnehmer sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden können. Eine unterdrückte Rufnummer lasse letztlich keinen Rückschluss auf die Person des Anrufers zu. Erreicht werden soll aber durch die neue Anonymisierungspflicht, dass unseriöse Anrufer aus dem Ausland sich nicht mehr durch die Anzeige einer deutschen Rufnummer das Vertrauen des Angerufenen erschleichen und den mit der Anzeige einer deutschen Rufnummer eher verbundenen Anschein eines harmlosen Anrufs ausnutzen können. Verbraucher können bei Annahme eines Anrufs ohne angezeigte Rufnummer bewusster reagieren oder sich entscheiden, keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer anzunehmen.
Die Bundesnetzagentur hat keine generelle Befugnis, den Ursprung von Anrufen aufzuklären. Bei Anrufen oder Anrufversuchen ohne angezeigte Rufnummer besteht nicht ohne Weiteres ein Ermittlungsansatz. Bei bestimmten Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs können daher keine Ermittlungen aufgenommen werden, da hierfür zwingend eine angezeigte Rufnummer vorhanden sein muss. Die betrifft vor allem Fälle von Rufnummernmanipulation, belästigende Anrufversuche und Ping-Anrufe. Ohne angezeigte Rufnummer besteht hier kein Ermittlungsansatz. In diesen Fällen können Beschwerden nur angenommen werden, wenn Angaben zur angezeigten Rufnummer vorhanden sind.
Bei anderen Missbrauchsszenarien können sich Ermittlungsansätze dagegen unter Umständen auch ohne angezeigte Rufnummer ergeben, etwa aus dem Anrufs- oder Gesprächsverlauf (z. B. bei Bandansagen).
Weitere Informationen (mit Zielrichtung Verbraucherschutz) finden Sie auf der Seite der BNetzA unter folgendem Link: