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Sichere, digitale Behördenkommunikation mit E-Mail-ESB
Sichere, digitale Behördenkommunikation mit E-Mail-ESB

Pressemitteilung -

outbox Security Services oSecS erfüllen TKÜV Anforderung an E-Mail-ESB

Bald feiert das novellierte TKG den ersten Geburtstag. Die BNetzA hat nun Marktteilnehmer aufgefordert, bis zum 1. Dezember 2022 zu erklären, wie denn die Telekommunikations-Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen.

Hintergrund: Mit der Novellierung des TKG zum 1. Dezember 2021 haben sich die Anforderungen an die Übermittlung von Behördenauskünften geändert. Was ist passiert? Im Paragrafen 174, Absatz 7 wird nun geregelt, wie Behörden und TK-Unternehmen vertrauliche und geheime Dokumente und Informationen austauschen müssen. ETSI-ESB und E-Mail-ESB sind nun die vorgeschriebenen Wege.

oSecS hilft bei E-Mail-ESB und ETSI-ESB

Die BNetzA hat Verpflichtete angeschrieben und den Stand der Implementationen bei den Unternehmen abgefragt.
Haben Sie auch ein Schreiben von der BNetzA zum Thema § 174 Abs. 7 TKG erhalten?

Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen. Unsere Compliance Suite outbox Security Services, kurz oSecS, löst Ihre Probleme. Je nachdem, wie groß Ihre Kundenbasis bereits ist, können sie mit oSecS vom ersten Tag an per ETSI-E-Mail ihren Verpflichtungen zur Beauskunftung nachzukommen. Sobald Sie die 100.000er Marke überschreiten, steht Ihnen ETSI-ESB zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen. Wenden Sie sich direkt an unseren Vertrieb unter: sales@outbox.de

Aber kann ich nicht noch FAXen? - NEIN! Das Fax ist unzulässig

Bisher hatten viele Behörden selbst noch keine Schnittstellen implementiert und das gute alte FAX genutzt. Der § 174 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit dem TKÜV § 31 Absatz 2 Satz 4 erklärt nun das FAX als unzulässig. Damit ist das FAX nun endlich gestorben.

ETSI-ESB – Machen sie es gleich richtig!

Einer Anfrage eines Bedarfsträger geht regelmäßig ein richterlicher Beschluss voran. Bedarfsträger sind Polizeidienststellen, das BKA und der Verfassungsschutz. Bisher war das FAX der herkömmliche Transportweg für Beschlüsse. Die Übertragung per FAX steht im Moment in der öffentlichen Kritik von Datenschützern. Wir gehen davon aus, dass nun auch die Bedarfsträger vom Fax abrücken werden. Die BNetzA hat nun zwei verschiedene Wege für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Daten vorgegeben. ETSI-Email und ETSI-ESB. Wir haben uns entschlossen, unsere Prozesse von Anfang an richtig zu geschalten und und setzten auf ETSI-ESB. Wenn Sie mehr als 100.000 Vertragspartner in Ihren Systemen verwalten, sind Sie verpflichtet ETSI-ESB zu können. (ESB = Elektronische Schnittstellen Behörde). In TKG § 175 Absatz 7 ist geregelt, dass Sie bis dahin nur ETSI-E-Mail können müssen. Wir haben uns entschlossen, unseren Kunden immer beide Varianten von Anfang an zur Verfügung zu stellen. Alles läuft in unserer Plattform zusammen, wenn Ihr Geschäft wächst, müssen Sie sich nicht mehr neu um eine Technologie-Erweiterung kümmern. Für ETSI-E-Mail müssen Sie uns lediglich eine IMAP-Mail-Postfach zur Verfügung stellen, den Rest erledigen wir.

Wer ist verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle verpflichtet. Die Kundenanzahl für die verpflichtende Automatisierung sind schnell erreicht. Der interne Aufwand ab dem ersten Kunden vorhanden. Bei skalierenden User-Zahlen hält eine Umstellung auf automatisierte Verfahren vom Tagesgeschäft ab. Wenn die erste Anfrage nach automatisierter Auskunft ansteht, ist es meist gerade der falsche Zeitpunkt, noch ein Projekt zur Umsetzung zu starten.

Wer sollte oSecS verwenden?

  • Alle Telekommunikationsunternehmen, die als Endkundenpartner Anfragen der Behörden erhalten
  • Für Inhaber einer eigenen Portierungskennung ist es zwingend erforderlich.
  • oSecS kann unabhängig von anderen Produkten der outbox AG eingesetzt werden.
  • Nicht nur Voice sondern auch IP-Dienste sind betroffen. 

Alle Unternehmen, die auf ihrer Plattform mehr als 10.000 User mit Diensten im Bereich der Telekommunikation versorgen.

  • Betreiber von WLAN-Hotspots, die Zugang zu Internet Diensten ermöglichen
  • Mobilfunknetzbetreiber, auch MVNO sowie E-Mail-Plattformen sind betroffen
  • Betreiber von Messaging-Diensten können auch unter das TKG fallen

Unser Leistungsversprechen

Unsere oSecS – Compliance Lösung hilft ihnen den relevanten Verpflichtungen aus dem TKG Teil 10 nachzukommen. Für die Umsetzung von Behördenanfragen zu Bestands-, Verkehrs- und Vorratsdaten (TTDSG § 9, TKG § 173, TKG § 174, TKG § 176) und für die gesetzeskonforme Telekommunikations- Überwachung (TKG §170) bieten wir maßgeschneiderte Module.

Gehostet in unserer sicheren Serverumgebung. Von minimalen Aufwand bei Ihnen bis hin zum vollständigen Outsourcing bei uns.

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Über die outbox AG:

Die Kölner outbox AG wurde im Jahr 2004 gegründet und bietet seitdem Reseller- und Business-Voice-over-IP Lösungen an.

Der intensive Fokus auf Voice-over-IP-Produkte im Wholesale-Bereich machte die outbox AG schnell zu einem Spezialisten auf diesem Gebiet. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Produkte und Services bietet die outboxAG auch Voice-over-IP-Lösungen für Unternehmen an. Die Produktpalette der outbox AG umfasst zusätzlich die Bereitstellung von Rufnummern aus allen 5204 deutschen Vorwahlgebieten auf der eigenen Portierungskennung sowie Servicerufnummern und internationalen Rufnummern aus über 30 Ländern weltweit.

Die hier verwendete White-Label-Lösung steht als Drehscheibe für alle Anforderungen am Voice-Markt bereit. Von Anbieterwechsel und Portierung bis hin zu Telefonbucheintragung und TR-Notruf 2.0 ist alles abgebildet. Die Carrier Grade Voice-Plattform transportiert zuverlässig mehrere Milliarden Minuten pro Jahr und skaliert dynamisch mit dem Wachstum der Kunden: Alle Vorleistungsprodukte für die Sprach-Telefonie-Lösung kommen aus einer Hand.

Mit dem Produkt outbox Security Services, kurz oSecS, konnten wir die Anforderungen aus dem TKG, dem TTDSG und der TR TKÜV bündeln. Die sicherheitsrelevanten Bausteine von Bestandsdatenbeauskunftung (BDB), Verkehrsdatenbeauskunftung (VDB, VDS), richterlichem Abhören Lawful Interception (LI), Automatisiertes Auskunftsverfahren (AAV) sind als Cloud-Lösung nutzbar. Mit der Umsetzung von ETSI-ESB kann nun auch beim Empfang von richterlichen Beschlüssen und im Austausch mit Bedarfsträgern sicher kommuniziert werden.

Die Produktlinie, outbox Intelligent Services, oIS, ergänzt unser Portfolio um neue Komponenten im Bereich Automatic Call Distribution (ACD) und Intelligente Netze (IN). Es eröffnen sich neue Möglichkeiten der API-Basierten Voice-Kommunikation.
Unsere Voice as a Service Lösungen für Microsoft Teams und Zoom runden unser Portfolio ab.

Die outbox AG mit Sitz in Köln baut und betreibt seit über 15 Jahren softwarebasierte Lösungen rund um die Bedürfnisse von TK-Anbietern auf dem eigenen NGN-Netz. Wir konzentrieren uns dabei gezielt auf das Inter-Carrier, Reseller und B2B Geschäft. Der Schwerpunkt unserer Lösungen liegt in der skalierbaren Automatisierung und Bedienerfreundlichkeit.

Zu unseren Kunden zählen namhafte Festnetz-Carrier, Stadtwerke, Reseller und IT-/TK- Systemhäuser. Glasfaser-Netzbetreibern liefern wir die Voice-Dienste für die letzte Meile. Unsere Expertise hilft internationalen Carriern im deutschen Voice-Markt zu bestehen.

Weitere Informationen unter www.outbox.de.

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Press Room @ outbox

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Telekommunikation mit Verstand!

outbox bietet flexible, cloudbasierte und perfekt ausgearbeitete Telefonie-Komplettlösungen.

Wir entwickeln Netzbetreiber(Carrier)-Systeme, WBCI-Schnittstellen und nehmen auch Portierungskennungen anderer Netzbetreiber in unserem NGN-Netz in Betrieb. Natürlich erhalten Sie bei uns auch einfach nur eine geografische Rufnummer – das aber nicht nur aus Deutschland, sondern auf Wunsch auch aus über 50 Ländern weltweit. Getreu dem Motto „Wenn wir etwas machen, dann machen wir es richtig!“ haben wir unsere Kommunikationslösungen für Ihren Erfolg konzipiert.

outbox AG
Emil-Hoffmann-Straße 1a
50996 Köln
Deutschland